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Thermenwartung in 1200 Wien (Brigittenau) – Thomas Aussprung Installateur

Sicherheitscheck • Reinigung • Einstellung

✔ Vaillant ✔ Junkers ✔ Buderus ✔ Baxi ✔ Saunier Duval ✔ Viessmann ✔ Nordgas ✔ Ocean ✔ Löblich ✔ Rapido ✔ Ferroli ✔ De Dietrich ✔ Sieger u. a.

Wartung im 20. Bezirk – Abgasmessung möglich. Service gemäß ÖVGW-Richtlinien und Herstellervorgaben.
Einsatzgebiete: Ganz 1200 Brigittenau – u. a. Brigittaplatz, Wallensteinplatz, Dresdner Straße, Handelskai (Millennium City).
Rückfragen gern telefonisch oder über die Kontaktseite.

Thermenwartung zum Pauschalpreis in 1200 Wien – Brigittenau (20. Bezirk)

Installateur in Brigittenau – direkt Termin buchen

Wartung im 20. Bezirk – auch Abgasmessung möglich. Service gemäß ÖVGW-Richtlinien und Herstellervorgaben. Wir sind im gesamten 1200 Brigittenau unterwegs; Ortsnennungen dienen der Orientierung.

Thermenwartung in Brigittenau berechnen wir als fixen Pauschalbetrag.
Sehen Sie unsere Preisliste!

In der Pauschale enthalten:

  • Arbeitsleistung inkl. MwSt.
  • Anfahrt im 20. Bezirk – Brigittenau

Nicht enthalten: Materialkosten und Zusatzaufwände, die über Reinigung und Prüfung hinausgehen.

Unsere Thermenwartungs-Leistungen in Wien Brigittenau:

  • Allgemeine Funktions- und Dichtheitskontrolle
  • Reinigung des Gasbrenners und Wärmetauschers
  • Reinigung des Abgasweges des Gerätes
  • Überprüfung des Geräteanschlusses
  • Kontrolle des Gerätezustands (z. B. Flammenbild)

Nach jeder Wartung erhalten Sie eine Prüfplakette und Rechnung als Nachweis für den durchgeführten Service.

Thermenwartung in 1200 Wien – Brigittenau (20. Bezirk) durch Installateur Thomas Aussprung

🔹 Wussten Sie? 🔹

  • Vermieterpflicht: Seit der Wohnrechtsnovelle 2015 ist der Vermieter für die Erhaltung und den Austausch von mitvermieteten Thermen verantwortlich.
  • Wartungspflicht des Mieters: Die Kosten für die regelmäßige Thermenwartung trägt der Mieter. Eine Wartung sollte jährlich erfolgen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann schwerwiegende Folgen haben, darunter eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 7.300 Euro.
  • Vermieter informieren: Werden bei der Wartung Schäden entdeckt, sollte der Vermieter schriftlich informiert werden, um eine schnelle Reparatur zu gewährleisten.
  • Heizperiode beachten: Wartungen sollten außerhalb der Heizperiode durchgeführt werden, um Probleme mit der Heizung im Winter zu vermeiden.
  • Lebensdauer: Gasthermen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von etwa 15 Jahren – regelmäßige Wartung verlängert diese erheblich.
  • Notfälle: Bei Gefahr in Verzug, z. B. während der kalten Jahreszeit ohne Heizung, kann der Mieter notwendige Reparaturen veranlassen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.
  • Dokumentation: Alle Wartungsrechnungen (NICHT Aufkleber!) sollten aufbewahrt werden, um die ordnungsgemäße Wartung der Therme nachweisen zu können.

Mehr dazu auf der Mietervereinigung Webseite 🔗

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Thomas Aussprung Installateur
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